OBJEKT

#SQ – UNBEBAUTES BAUTRÄGERGRUNDSTÜCK IN HOCHEICHBERG BEI ALTLENGBACH

3051 | Neulengbach

Objekt Nr. 18057

KAUF

€ 590.000

0m²

Größe

0

Zimmer

0

Bad

P

0

Parkplätze

0m²

Freifläche

0

Stock

Zum Verkauf gelangt eine unbebaute Liegenschaft im Baulandwohngebiet bzw. Land- und Forstwirtschaft in Grünruhelage mit ca. 10.008 m².
Laut vorliegenden (unverbindlichen) Architektenstudien wären auf der Liegenschaft beispielsweise folgende Varianten möglich:

A) 3 Doppelhäuser (bzw. 6 Doppelhaushälften) mit ca. 990 m² Wohnnutzfläche

B) 2 Häuser mit ca. 814 m² Wohnnutzfläche

C) 5 Wohnungen und 1 Einfamilienhaus mit ca. 750 m² Wohnnutzfläche 


Das länglich ausgeformte Grundstück hat eine Grundstücksbreite von ca. 43 m² und eine Grundstückslänge von ca. 220 m² und fällt nach Süden hin mit einem Gefälle von ca. 25% ab. Das Grundstück unterteilt sich in den südlichen Teil - Bauland Wohngebiet mit ca. 1.917m² und den nördlichen Teil - Grünland Land- und Forstwirtschaft: mit ca. 8.091m². In der Marktgemeinde Altlengbach gibt es eine Verordnung des Gemeinderats für die Herstellung von 2 Pflichtstellplätzen pro Wohneinheit. Gemäß Auskunft der Baubehörde wurde die Aufschließungsabgabe für das ggst. Grundstück bereits vollständig bezahlt. Anschlussmöglichkeiten für Strom, Kanal und Wasser sind in der Straße vorhanden.

Infrastruktur:
Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs (Nahversorger, Apotheken, etc.) in Neulengbach vorhanden; Freizeit- und Sporteinrichtungen (u.a. Freibad Neulengbach, etc.) in geringer Entfernung vorhanden; infrastrukturelle Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, etc.) sind innerhalb des Bezirks vorhanden.

Kosten:
Kaufpreis: € 590.000.-
Provision: 3% vom Kaufpreis zzgl. 20% USt.

Kontakt:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? 
Dann kontaktieren Sie uns einfach via invest@stadtquartier.at oder unter der Telefonnummer: +43 1 796 15 58

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

STADTQUARTIER INVEST

Investment Makler

invest@stadtquartier.at

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Info

Maklervereinbarung

Wir bitten Dich um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Du vorab bestätigst, dass Du unser sofortiges Tätigwerden wünscht und über Deine Rücktrittsrechte aufgeklärt wurdest. Du bekommst nach Deiner schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Du diese Punkte bestätigen musst.

Haftungsausschluss

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Dich weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.

Konditionen

Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.

Nebenkosten

Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen für Dich folgende Nebenkosten an:

  1. Grunderwerbssteuer 3,5 % bei Kauf oder Tausch einer Immobilie
  2. Grundbuchseintrag 1,1 % bei Kauf oder Tausch einer Immobilie
  3. Maklergebühren bei Ver- oder Ankauf bzw. Tausch einer Immobilie oder eines Unternehmens:
    • 4 % + 20 % USt. bis zu einem Kaufpreis von EUR 36.336,42
    • 3 % + 20 % USt ab einem Kaufpreis von EUR 36.336,43
    • 5 % + 20 % USt. für Invest- und/oder Inventarablösen
  4. Maklergebühren bei Ver- oder Anmietung einer Immobilie:
    • bis zu 2 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei Wohnimmobilien vom Mieter
    • 3 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei Wohnimmobilien vom Vermieter
    • bis zu 3 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei gewerblich genutzten Immobilien vom Mieter
    • 3 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei gewerblich genutzten Immobilien vom Vermieter
    • 5 % + 20 % USt. für Invest- und/oder Inventarablösen
    • * Unter Bruttomonatsmiete wird der vereinbarte monatliche Nettohaupt- oder untermietzins, die auf den Mietgegenstand anteilig entfallenden laufenden öffentlichen Abgaben, die Betriebskosten, sowie der gegebenenfalls monatlich zu leistende Betrag für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände verstanden.

  5. Maklergebühren bei der Vermittlung von Baurechten:
    • 3 % + 20 % USt. bei Baurechten zw. 10 und 30 Jahren
    • 2 % + 20 % USt. bei Baurechten zw. 30 und 45+ Jahren
    • 5 % + 20 % USt. für Invest- und/oder Inventarablösen
Energieausweis

Hinweis gemäßt Energievorlagengesetz: Sofern ein Energieausweis vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt wurde, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Datenschutz

Deine eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über die Stadtquartier Home GmbH und den in der Unternehmensgruppe befindlichen Partnern verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Du kannst jederzeit um eine berechtigte Entfernung Deiner Daten bitten.

Beachte, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit den erforderlichen Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns im Sinne einer umfassenden Servicequalität das Recht vor uns auch telefonisch bei Dir zu melden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, welche unter stadtquartier.at/datenschutz/ abrufbar sind.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte

Wir müssen Dich informieren, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann von Dir unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn Du möchtest, dass dein Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig für Dich tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es deiner ausdrücklichen Aufforderung im Zuge des Angebotsprozesses, wodurch Du – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – dein Rücktrittsrecht verlierst.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Vorzeitiges Tätigwerden und Provisionsvereinbarung

Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten unsere AGBs, welche unter stadtquartier.at/agb/ abrufbar sind.

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