Qualitätsmakler 2019
FindMyHome hat auch heuer wieder die besten Makler und Bauträger Österreichs mit dem bewehrten Qualitätssiegel prämiert. Mehr als 25.000 User haben ihre Stimme abgegeben und entschieden.
Ein Wechsel der Wohnung resultiert meistens aus langfristigen Gründen. Vielleicht hast Du deinen alten Mietvertrag schon gekündigt oder ein Umzug ist nicht vermeidbar und steht kurz bevor. In diesem Artikel möchten wir Dich über alles, was Du jetzt bei der Wohnungssuche und Umzug trotz Corona beachten musst, aufklären und geben Tipps zu möglichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie.
Macht eine Immobilienssuche in dieser Zeit überhaupt Sinn?
Die Angebotslage bleibt weiterhin stabil. Vielleicht ergibt sich gerade jetzt die Chance, an die Traumimmobilie zu kommen. Möchtest Du doch ein Zimmer mehr? Bist du mit weniger Platz zufrieden, aber möchtest dafür unbedingt einen Balkon? – Gerade jetzt kannst Du deine Ansprüche an das neue Zuhause noch einmal prüfen und in die Suche einbeziehen.
Kontaktiere uns gerne, damit wir deine Traumwohnung suchen können! Wir werden Dir gerne telefonisch oder schriftlich alle Fragen beantworten. Nutze die Zeit um Deine Unterlagen für die Bewerbung auf den neuesten Stand zu bringen. Aktuelle Einkommens- und Mietzahlungsnachweise erleichtern den Anbietern die Entscheidung aus der Ferne.
Wie kann ich meine Wunschimmobilie besichtigen?
Deine Wohnungssuche muss auch jetzt nicht stillstehen.
Wir empfehlen die Vereinbarung von kontaktlosen Einzelterminen oder besser noch zu (Live-)Videobesichtigungen. Viele Interessenten nutzen ebenso die zur Verfügung stehende Zeit zu Hause, um Immobilien einfach online zu besichtigen, sei es über Fotos, Videos oder 360-Grad-Touren.
Wir können Dich gerne telefonisch über die jeweiligen Möglichkeiten der Besichtigung aufklären. Ein Anruf kann hier schneller weiterhelfen als eine Nachricht.
Kann ich wegen Corona-bedingten Nichtzahlens der Miete gekündigt oder delogiert werden?
Zumindest nicht aufgrund wirtschaftlicher Engpässe, die im Zusammenhang mit dem Virus stehen und für Zahlungsrückstände aus den Monaten April, Mai und Juni 2020.
Jedoch gibt es eine wichtige Einschränkung: Wenn der Vermieter beweisen kann, dass eine Räumung „zur Abwendung schwerer persönlicher oder wirtschaftlicher Nachteile“ seinerseits dient, kann sie vollzogen werden. Das wäre etwa bei Eigenbedarf des Vermieters der Fall, oder auch dann, wenn er die Wohnung bereits weitervermietet hat und auf die Mietzinseinnahmen des Nachmieters dringend angewiesen ist.
Daher unsere ganz klare Empfehlung: Von einer Reduktion, oder einem Nichtzahlen der Miete erst Gebrauch machen, wenn man von der mit dem Virus im Zusammenhang stehenden Krise derart wirtschaftlich getroffen ist, dass eine Zahlung keinesfalls mehr möglich wäre. In jedem Fall empfiehlt sich zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.
(Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000116154527/fragen-und-antworten-was-beim-thema-wohnen-jetzt-zu-beachten)
Darf ich während der Corona-Pandemie umziehen?
Das ist weiterhin erlaubt. Aber nur mit professioneller Hilfe. Freunde und Familie dürfen nur beim Umzug anpacken, wenn sie Angehörige des eigenen Hausstandes sind. Professionelle Umzugsunternehmen dürfen weiterhin arbeiten. Gerade jetzt erfahren Sie eine hohe Nachfrage. Auch die Miete von Umzugstransportern ist bei den meisten Anbietern ebenso noch möglich.
Ist es erlaub die Miete zu kürzen?
Nicht aufgrund des Coronavirus Sars-CoV-2. Eine Mietkürzung ist nur bei Mängeln des Mietobjekts möglich.
FindMyHome hat auch heuer wieder die besten Makler und Bauträger Österreichs mit dem bewehrten Qualitätssiegel prämiert. Mehr als 25.000 User haben ihre Stimme abgegeben und entschieden.
Wer seinen Job liebt, macht ihn nicht nur gern, sondern auch besonders gut. Bei STADTQUARTIER legen wir viel Wert auf Teamgeist und ein freundschaftliches Miteinander. Dieser Spirit macht uns stark und erfolgreich.
Voller Stolz können wir sagen: STADTQUARTIER ist einer der 5 qualitativ besten Immobilienmakler unseres Landes und holt sich den IMMY in Gold.
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STADTQUARTIER Immobilien berät und betreut kompetent, mit langjähriger Erfahrung und Expertise bei der Immobiliensuche, dem Kauf/Verkauf und der Vermietung von Grundstücken, Wohnungen, Häusern und Gewerbeimmobilien sowie der professionellen und marktorientierten Bewertung. Unsere Immobilienberater sind Deine Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen rund um (D)eine Immobilie.
STADTQUARTIER Home GmbH
Hohenstaufengasse 8 / 3 / 6, 1010 Wien
Tel.: +43 1 796 15 58
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Ein guter Immobilienmakler ist wie ein guter Arzt oder Rechtsanwalt. Du kannst ihm vertrauen, denn er versteht sein Handwerk. Sein Job ist es, für dich das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Er kennt den lokalen Immobilienmarkt bis ins kleinste Detail und kann deshalb mit großer Genauigkeit den optimalen Kaufpreis für deine Immobilie ermitteln. So nimmt er dir die Sorge, ein schlechtes Geschäft zu machen. Darüber hinaus ist er immer für dich da und auch dann vor Ort, wenn du selbst verhindert bist oder an einem anderen Ort wohnst.
Der Marktwert deiner Immobilie setzt sich aus einer ganzen Reihe von Daten und Eigenschaften zusammen. Wichtige Punkte sind dabei nicht nur Alter, Zustand, Größe und Zuschnitt der Immobilie, sondern auch die Attraktivität ihrer Lage, die Angebots- und Nachfragesituation am konkreten Markt zum Zeitpunkt der Recherche und das Entwicklungsprofil des jeweiligen Stadtviertels. Aber auch ganz individuelle Eigenschaften eines Objektes können seinen Wert beeinflussen. Für eine schnelle erste Einschätzung empfehlen wir unser Immobilien-Bewertungstool. Probiere es aus!
In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision. Sie orientiert sich im Fall einer erfolgreichen Vermittlung und dem Abschluss eines Kaufvertrages an der Höhe des Kaufpreises. Kommt es nicht zum Abschluss, entstehen dir keine Kosten. Bis zu einem Verkaufswert von 36.336 Euro erhält der Makler vier Prozent des Verkaufswerts als Erfolgshonorar. Ab einem Wert von mehr als 48.448 Euro sinkt die anteilige Provision auf drei Prozent.
Bei allen Dienstleistungen, die per Telefon, E-Mail, über eine Homepage oder ein Immobilienportal zustande kommen, hat jeder Kunde ein gesetzlich verbrieftes 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses beinhaltet auch die sogenannte Widerrufsbelehrung, mit der wir dich in Textform über dein Recht informieren. Bevor wir dir z.B. ein Exposé zukommen lassen oder einen Besichtigungstermin vereinbaren können, benötigen wir deshalb deine Bestätigung. Das ändert selbstverständlich nichts daran, dass für dich nur dann Kosten entstehen, wenn es zu einer erfolgreichen Vermittlung kommt.